Rollyboot Geiseltalsee 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages, der zwischen dem Kunden, im Folgenden als "Charterer" bezeichnet, und der Firma Rollyboot-Geiseltalsee Inh. Sven Aluttis, im Folgenden als "Vercharterer" bezeichnet, über ein Hausboot abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Kunde die Bedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.

Vertragsabschluss
Mit dem Absenden des Buchungsformulars im Internet unterbreitet der Charterer dem Vercharterer ein verbindliches Vertragsangebot. Der Vercharterer kann dieses Angebot ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ein rechtsgültiger Vertrag und somit eine Annahme des angebotenen Vertrages durch den Vercharterer kommt erst mit dem Senden einer Buchungsbestätigung durch den Vercharterer an den Charterer zu Stande.

Preise und Fälligkeiten

Nach Erhalt der Rechnung werden 30 % des Mietpreises als Anzahlung fällig. Diese Zahlung muss innerhalb einer Woche ab Buchungsbestätigung auf dem Konto des Vercharterers eingegangen sein. Der Restbetrag muss bis 30 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn eingegangen sein. Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgen, ist der vollständige Mietpreis innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung , stets jedoch vor der Bootsübernahme zur Zahlung fällig. Sollte kein Zahlungseingang innerhalb der genannten Fristen erfolgen, wird die Buchung automatisch storniert. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt den Vercharterer zur Neuvermietung. Alle Zahlungen sind per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto des Vercharterers zu leisten.

Stornierung und Vertragsrücktritt
Der Charterer ist berechtigt, vor Reiseantritt ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Erklärung vom Chartervertrag zurückzutreten.
Er ist im Fall eines Rücktritts verpflichtet, folgende Entschädigung zu zahlen:

Eintreffen der Rücktrittserklärung vor dem 60. Kalendertag vor Charterbeginn: 30 % des Mietpreises.
Eintreffen der Rücktrittserklärung vor dem 30. Kalendertag vor Charterbeginn: 50 % des Mietpreises.
Eintreffen der Rücktrittserklärung weniger als 30. Kalendertage vor Charterbeginn: 100 % des Mietpreises.
Der Vercharterer wird sich in jedem Fall um eine Ersatzbelegung bemühen. Sofern eine Ersatzbuchung zustande kommt, wird die Mieteinnahmeaus der Ersatzbuchung auf die o.g. Beträge angerechnet. Der Charterer ist dann zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 100,00 Euro verpflichtet.
Dem Charterer bleibt generell der Nachweis eines geringeren Schadens möglich.

Unverfügbarkeit
Wenn der Vercharterer wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande ist, das Hausboot zur Verfügung zu stellen, erhält der Charterer alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Der Vercharterer ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen in Notfällen, sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik oder Ähnlichem.


Übergabe und Rücknahme des Hausbootes
Die Übernahme erfolgt 15:00 Uhr am Anreisetag. Die Rückgabe hat bis 10:00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen. Durch den Vercharterer wird das Hausboot in einem technisch einwandfreien, betriebsbereiten, vollgetankten und sauberen Zustand übergeben. Der Charterer erhält während der Übergabe eine Einweisung in das Hausboot und dessen Benutzung. Charterer und Vercharterer prüfen das Hausboot und dessen Einrichtung vor Fahrtantritt gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese. Sollte während der Fahrt an Bord etwas beschädigt werden, ist der Charterer verpflichtet, den Vercharterer umgehend über die entstandenen Schäden zu informieren. Bei der Rücknahme prüft der Vercharterer das Hausboot erneut und ist berechtigt, alle nicht zuvor dokumentierten Schäden, wie unter 'Haftung' beschrieben, zu berechnen. Der Charterer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Rückgabe pünktlich erfolgt. Bei verspäteter Rückgabe werden dem Gast je angefangener Stunde 50,- Euro in Rechnung gestellt. Bei Überschreitung der vereinbarten Charterzeit verpflichtet sich der Charterer zur Fortzahlung des Charterpreises sowie sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten. Sollte durch die Überschreitung ein Anschlusscharter verloren gehen, haftet der Charterer für den entstandenen Schaden.

Bootsführer
DerBootsführer/die Bootsführerin muss volljährig sein. Er/sie ist gesamtschuldnerisch mit dem Charterer für den Mietgegenstand verantwortlich. Der Vercharterer behält sich das Recht vor, die Übergabe zu verweigern, falls der/die Bootsführer/in seiner Ansicht nach die Verantwortung nicht übernehmen kann. In einem solchen Fall werden die vom Charterer bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet, außer der Charterer handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. In diesem Fall bleibt der bereits gezahlte Charterpreis bestehen. Darüber hinaus geltende Ansprüche des Charterers bestehen nicht.
Das Hausboot darf nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer die Fahrtauflichkeit einschränkender Drogen oder Medikamente geführt werden.

Benutzung des Hausbootes
Das Hausboot ist mit größter Sorgfalt zu benutzen. Den Vorschriften und Weisungen der Wasserschutzpolizei und sonstigen Behörden ist Folge zu leisten. Der Charterer verpflichtet sich nur die Höchstzahl an Personen (4) an Bord zu nehmen und keine Wettfahrten zu veranstalten. Das Schleppen anderer Wasserfahrzeuge ist nur im Notfall erlaubt und muss dem Vercharterer unverzüglich telefonisch gemeldet werden. Das Charterboot darf nur nach Absprache mit dem Vercharterer abgeschleppt werden, um hohe Bergungskosten zu vermeiden. Der Charterer verpflichtet sich, Grundberührungen und ähnliche kleine Unfälle dem Vercharterer bei der Rückgabe zu melden, bei schlechten Wetterverhältnissen, z.B. ab Windstärke 4 nicht mehr auszulaufen oder den nächstgelegenen Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen. Treten während der Charterzeit Schäden am Hausboot oder der Ausrüstung auf, so hat der Charterer den Vercharterer sofort telefonisch zu informieren, um mit ihm die Zweckmäßigkeit der Reparatur abzustimmen. Kosten für die Behebung von Verschleißschäden und nicht verschuldeten Schäden werden gegen Quittung vom Vercharterer erstattet, sofern diese vorab mit dem Vercharterer abgestimmt wurden. Die ausgewechselten Teile sind dem Vercharterer zu übergeben. Unfälle und Havarien müssen umgehend der nächsten Hafen- oder Polizeibehörde gemeldet werden. Dabei sind alle Personalien sowie Schiffstypen und die Namen aller Havariebeteiligten festzustellen. Der Charterer erfasst darüber einen kurzen Bericht mit Skizze, welchen alle Havariebeteiligten unterschreiben. Dieser Bericht wird bei der Rückkehr dem Vercharterer übergeben. Erfüllt der Charterer diese Verpflichtung nicht, kann er für den Schaden haftbar gemacht werden.
Das Untervermieten oder Verleihen des Hausbootes an Dritte ist untersagt.
Der vereinbarte Mietpreis umfasst das Hausboot mit Ausstattung (Geschirr, Kissen, Kartenmaterial, Bordbuch, Zubehör). Das Hausboot wird mit ausreichend Treibstoff- u. Gasvorrat übergeben, der Treibstoffverbrauch wird bei Fahrtende abgerechnet.
Die Betten sind aus hygienischen Gründen nur mit Bettwäsche zu benutzen. Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen.
Das Grillen auf dem Hausboot ist grundlegend untersagt. Bei dem an Bord befindlichen Wasser handelt es sich nicht um Trinkwasser.
Personen, die nicht schwimmen können, haben dauerhaft eine der an Bord befindlichen Schwimmwesten zu tragen.
Haustiere sind nicht gestattet.
Ab Windstärke 20 km/h darf nicht mehr aus dem Hafen ausgelaufen werden. Befindet man sich auf dem See, ist die Rückfahrt anzutreten. Seeordnung und Karte liegen auf dem Rollyboot bereit. Außerdem empfehlen wir ab Windstärke 15 km/h mit dem An- und Ablegen im Hafen abzuwarten, bis der Wind nachgelassen hat.

Haftung
Im Charterpreis ist eine Kasko- (500,- EUR Selbstbeteiligung) sowie eine Haftpflichtversicherung für das Hausboot enthalten. Schäden, die vom Charterer verursacht wurden und nicht vollständig durch die bestehende Kasko- und Haftpflichtversicherung gedeckt sind, hat der Charterer dem Vercharterer auch über die hinterlegte Kaution hinaus zu ersetzen. Es ist eine Kaution von 500,- EUR pro Chartertörn zu hinterlegen. Die Kaution muss vor Fahrtantritt mit dem Mietpreisüberwiesen werden. Schäden, die durch den Charterer verursacht werden, müssen bis zur Höhe der Selbstbeteiligung vom Charterer getragen werden, auch wenn eine niedrigere Kaution hinterlegt wurde. Sollte der Charterer einen Schaden verursachen, der die Weitervercharterung des Charterbootes unmöglich macht, bleibt es dem Vercharterer überlassen, die Charterausfallkosten beim Charterer geltend zu machen. Der Vercharterer behält sich das Recht vor, die gesamte Kaution einzubehalten, um die Kosten einer Reparatur des Bootes zu decken. Sind Charterer und Bootsführer/in nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch. Auftretende Mängel am Charterboot sind dem Vercharterer unverzüglich anzuzeigen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Das Auftreten von Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung nicht auszuschließen und begründet, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, weder Regressanspruch gegen den Vercharterer noch eine Kürzung des Charterpreises oder einen Vertragsrücktritt. Falls während der Fahrt ein technisches Problem auftritt, ist der Charterer verpflichtet, den Vercharterer umgehend zu informieren. Bei selbstverschuldeten Problemen werden die Kosten dem Charterer in Rechnung gestellt. Der Charterer und begleitende Personen nutzen das Hausboot und dessen Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vercharterer aus Schäden, die dem Charterer oder den begleitenden Personen während der Nutzung durch das Hausboot, Teile des Hausbootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Des weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Charterers oder der begleitenden Personen ausgeschlossen. Für die Richtigkeit des eventuell überlassenen Kartenmaterials sowie die Anzeigengenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vercharterer keine Gewähr.

Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand ist Eilenburg und sonstiger Erfüllungsort ist Braunsbedra/Geiseltal. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Stand: 05/2023